Seit dem Jahr 2002 war es verboten, sie anzupflanzen. Davor hatten die teils laubabwerfenden, teils immergrünen Vertreter der Gattung Cotoneaster als beliebte und pflegeleichte Ziersträucher und Bodendecker zahlreiche Schweizer Parks und Gärten geziert. Doch im Januar 2024 wurden die Kriechmispeln rehabilitiert und dürfen nun wieder ausgepflanzt werden.
Die Zwerg- oder Felsenmispeln (lat. Cotoneaster) sind eine Pflanzengattung der Kernobstgewächse (Pyrinae) und zählen zur artenreichen Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Zur Gattung gehören etwa 70 bis 300 Arten, je nach Quelle und Taxonomie. Die natürlichen Verbreitungsgebiete der Cotoneaster erstrecken sich hauptsächlich über die gemässigten Regionen der Nordhalbkugel. Sie sind in Europa, Nordafrika, Asien und Nordamerika zu finden, mit grösseren Vorkommen im Himalaya und in Südwest-China.
Die Gattung setzt sich hauptsächlich aus Sträuchern und kleinen Bäumen zusammen. Aufgrund ihres Formenreichtums, der glänzenden Blätter, üppigen Blüten und attraktiven Früchte war sie über Jahrzehnte als Zierpflanze sehr beliebt. Manche Arten, beispielsweise die etwa 20 cm hoch wachsende, immergrüne und trittfeste Teppich-Zwergmispel (Cotoneaster dammeri), haben den Ruf eines «sicheren Bodendeckers», der auch heikle Standorte begrünt und Unkraut dauerhaft fernhält. Andere, beispielsweise die Blasige oder Runzelige Zwergmispel (Cotoneaster bullatus), machen mit ihrem ausladenden Wuchs von bis zu 3 Meter und den im Alter malerisch überhängenden Zweigen Eindruck. Doch die Mispeln können noch mehr: Einem Bericht der Royal Horticultural Society aus dem Jahr 2021 zufolge ist Franchets Zwergmispel (Cotoneaster franchetii) in der Lage, entlang stark befahrener Strassen 20 Prozent mehr Feinstaubpartikel aufzufangen als andere Heckengehölze.
Aber warum hatte man die Zwergmispel für mehr als 20 Jahre aus dem Handel gezogen? Sie ist unter anderen eine Wirtspflanze für den Feuerbrand, eine Krankheit, die durch das Bakterium Erwinia amylovora verursacht wird. Wirtspflanzen wie die Zwergmispel einzuführen, zu produzieren oder in den Verkehr zu bringen, wurde 2002 verboten. Seit dem 1. Januar 2024 ist das nicht mehr der Fall: Da sich der Schadorganismus trotz Gegenmassnahmen in der Schweiz etabliert und verbreitet hat, gilt das Verbot als nicht mehr verhältnismässig. Gleiches gilt für das Funkenblatt (Photinia davidiana) und die Glanzmispel (Photinia nussia). Seit 2020 (beziehungsweise 2022 im Kanton Wallis) wird der Feuerbrand als «Geregelter Nicht-Quarantäneorganismus» gehandhabt. Für den Feuerbrand wurden in einigen Kantonen «Gebiete mit geringer Prävalenz» ausgeschieden, in welchen eine Überwachungs-, Melde- und Bekämpfungspflicht gilt.
Was die Cotoneaster-Vertreter eint, sind die wechselständig an den Zweigen stehenden Blätter, die auf der Oberseite dunkelgrün und auf der Unterseite fein behaart sind. Im Mai und Juni öffnen sich Massen von kleinen, mal weissen, mal rosafarbenen Blüten, die einen gelungenen Kontrast zum grünen Laub bilden. Mindestens ebenso grossen Eindruck machen die orangefarbenen bis roten oder sogar schwarzen Früchte, die im September reifen und über den Winter Farbe in den Garten bringen. Auch für die Tiere sind die Pflanzen interessant. Die Blüten ziehen Insekten an und die Früchte sind eine beliebte Nahrung für Vögel. Im Herbst zieht das sich dramatisch verfärbende Laub vieler Arten die Aufmerksamkeit auf sich.
Alle Zwergmispeln sind winterhart. Sie mögen sonnige bis halbschattige Standorte und kommen mit vorübergehender Trockenheit zurecht. Sie tolerieren auch ungünstige Bedingungen, viele weisen sogar eine Salztoleranz auf. Staunässe hingegen mögen Sie nicht. Sie wachsen fast überall und müssen nur zurückgeschnitten werden, wenn sie zu viel Platz einnehmen. Selbst bei minimaler Pflege sind sie die Lösung für alle, die viel Freude an ihren Pflanzen haben wollen.